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   VGH Bayern, 19.03.2009 - 12 C 08.3413   

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https://dejure.org/2009,74238
VGH Bayern, 19.03.2009 - 12 C 08.3413 (https://dejure.org/2009,74238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2009 - 12 C 08.3413 (https://dejure.org/2009,74238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2009 - 12 C 08.3413 (https://dejure.org/2009,74238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterhaltsvorschussrecht; Prozesskostenhilfe; Erfolglose Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 12 C 08.3413
    Ein "grobes prozessuales Unrecht" ist nicht erkennbar, wenn der Senat letztlich der Einschätzung der Klägerin, welche Rückschlüsse aus der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung vom 5. März 2008 (FamRZ 2008, 1152) für das Unterhaltsvorschussrecht zu ziehen sind, nicht folgt.
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 12 C 08.3413
    Selbst wenn man eine Gegenvorstellung, die - wie hier - keinen Verstoß des rechtlichen Gehörs rügt (siehe dazu BSG 28.7.2005 SozR 4-1500 § 178a Nr. 3), als zulässig ansehen würde, wäre eine - unterstellte - Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden soll.
  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

    Der Bayerische VGH trifft zwar die Aussage, eine Gegenvorstellung sei neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht mehr statthaft, weil sich diese Regelung als abschließend erweise (Beschluss vom 19.01.2006 - 4 CE 05.690 -, BayVBl. 2007, 221; Beschluss vom 03.03.2009 - 12 CE 09.317 -, juris), führt jedoch relativierend aus, dass selbst dann, wenn eine Gegenvorstellung, die keinen Verstoß des rechtlichen Gehörs rügt, als zulässig angesehen würde, eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben müsse, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden solle (Beschluss vom 19.03.2009 - 12 C 08.3413 -, juris).
  • LSG Bayern, 20.07.2016 - L 15 RF 24/16

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

    Dementsprechend setzt nach der Rechtsprechung des BSG eine statthafte Gegenvorstellung - in Anlehnung an das Darlegungserfordernis im Rahmen der Anhörungsrüge - die Bezeichnung einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder des Willkürverbots voraus (vgl. BSG, Beschluss vom 25.02.2010, Az.: B 11 AL 22/09 C), wobei die Verletzung von Verfahrensgrundrechten eine andere als die Verletzung rechtlichen Gehörs sein muss (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: 12 C 08.3413; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.05.2014, Az.: L 2 AS 11/14 B).
  • OVG Sachsen, 03.06.2009 - 2 D 15/09

    Gegenvorstellung; Statthaftigkeit

    Selbst wenn man eine Gegenvorstellung als zulässig ansehen würde, die - wie hier - keinen Verstoß des rechtlichen Gehörs rügt, wäre eine - unterstellte - Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden soll (wie hier BayVGH, Beschl. v. 19.3.2009 - 12 C 08.3413 - juris).
  • OVG Sachsen, 19.11.2015 - 5 B 248/15

    Unzulässige Gegenvorstellung

    Selbst wenn man eine Gegenvorstellung als zulässig ansehen würde, die - wie hier - keinen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs rügt, wäre eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden soll (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 19.3.2009 - 12 C 08.3413 -, juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 21.09.2020 - 6 D 25/20

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Da die Verfassungsbeschwerde keinen Rechtsweg begründet, ist auch eine Verweisung an ein Verfassungsgericht nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. Februar 1976 - 7 A 1.76 -, juris Rn. 22; NdsOVG, Beschl. v. 21. Mai 1997 - 11 M 2469/97 -, juris Rn. 35).8 3. Selbst wenn man das Rechtsmittel als Gegenvorstellung deuten und eine Gegenvorstellung, die - wie hier - keinen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs rügt, als zulässig ansehen würde, wäre eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden soll (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2015 - 5 B 248/15 -, juris Rn. 1; v. 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 19.3.2009 - 12 C 08.3413 -, juris Rn. 1).
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